Donnerstag, 8. März 2012

Das Urteil viel: Eine Erektion ist kein Grundrecht

Art 3 GG:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Genau auf dieses Gesetz berief sich ein an Multipler Sklerose leidender Mann, als er seine Quittung für Cialis einreichte. Im Jahre 2007 hatte sich der Mann aus Schleswig-Holstein auf eigene Rechnung das Potenzmittel gekauft und anschließend die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. Er begründete sein Handeln dadurch, dass er seine unheilbare Erkrankung als Behinderung sieht und plädierte dabei auf Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes. Dieses besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aufgrund seiner Multiplen Sklerose Erkrankung bekam der Mann keine Erektion mehr.

Als weiteres Argument berief sich der Mann auf die UN-Konvention, die besagt, dass Leistungen getragen werden sollten, „durch die weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen.“ Die Kasse weigerte sich eine derartige Quittung zu begleichen und verwies den Herrn auf die Gesundheitsreform von 2004. Die Gesundheitsreform legt fest, dass Arzneimittel bei denen die „Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“ von den Leistungen ausgeschlossen sind. Dazu zählen eben auch Medikamente zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion, wie beispielsweise Viagra und Cialis.

Das Bundessozialgericht musste nun entscheiden: Der Mann hat keinen Anspruch auf die Kostenübernahme und diese Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse gelte nicht als Diskriminierung. Insbesondere begründete das BSG seinen Beschluss auf den enorm großen Spielraum b3ei der Behandlung von Medikamenten, die der Steigerung der Lebensqualität dienen, weil der „Übergang zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zwängen“ stark von den subjektiven Gefühlen abhängt und variiert.

MEINE MEINUNG: Fair - Definitiv!
Warum sollten Männer (egal ob Behindert oder nicht) ein Potenzmittel von der Kasse bezahlt bekommen? Wo bleibt denn da die Gleichberechtigung den Frauen gegenüber? Bei der Antibabypille beispielsweise übernimmt auch nicht die Kasse die Kosten, sondern jede Frau für sich. Warum sollten also Männer den Vorteil genießen ein sexuelles Hilfsmittel verschrieben zu bekommen? Wir Frauen bekommen auch nicht eine solche Vorzugsbehandlung!

Also liebe Männer: Haltet euch fit, treibt mehr Sport, esst gesund - dann könnt ihr auch noch im Alter oder mit Behinderung ;)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen